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Amt für Kinder, Jugendliche und Familie - Fachstelle Kindertagespflege

Amt für Kinder, Jugendliche und FamilieKindertagespflege ist eine bindungsbezogene, anregende und kindorientierte Betreuungsform in einer kleinen Gruppe. Sie ist besonders geeignet für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Kindertagespflege ist gesetzlich im Achten Buch Sozialgesetzbuch, sowie im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankert.

Tagesmütter und Tagesväter, die im Gesetz des Landes NRW Kindertagespflegepersonen genannt werden, betreuen ganztags oder für einen Teil des Tages bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder.

Für die Erfüllung des Rechtsanspruches ab dem ersten Lebensjahr bietet die Kindertagespflege ein gleichwertiges Angebot zu der Betreuung in der Kindertageseinrichtung. Nach dem Gesetz können Kinder bis einschließlich 13 Jahre bei Bedarf in Kindertagespflege betreut werden, ergänzend zu Kindertageseinrichtungen und Schule.

Sie sollten sich für eine Betreuung in Kindertagespflege entscheiden,

  • wenn Sie sich eine individuelle, bindungsgerechte Betreuung durch eine bestimmte Bezugsperson für Ihr Kind wünschen,
  • wenn Sie Ihr Kind in einer familienähnlichen, überschaubaren Betreuungssituation aufwachsen lassen möchten,
  • wenn Sie in Bezug auf Ihr Kind Wert auf ein selbstverständliches Alltagslernen als Voraussetzung für weitere formale Lernprozesse legen,
  • wenn Sie die geschwisterähnlichen Beziehungen Ihres Kindes in einer kleinen Betreuungsgruppe schätzen,
  • wenn Sie für Ihr Kind eine alltagsnahe, entwicklungsgerechte und individuelle Förderung und Bildung wünschen,
  • wenn Sie sich eine Erziehungspartnerschaft mit einer Tagesmutter/einem Tagesvater und einen erweiterten Kontakt zur Tagespflegefamilie wünschen.

Die individuellen pädagogischen Schwerpunkte der einzelnen Kindertagespflegestellen können Sie den jeweiligen pädagogischen Konzepten entnehmen. Diese stellt Ihnen die Kindertagespflegeperson im Erstkontakt vor.

Die Kindertagespflegepersonen arbeiten als Selbstständige und gestalten ihr Angebot selbst. Manche bieten schon eine Betreuung ab 7 Uhr an. Einige betreuen auch bis in die Abendstunden. Andere betreuen nur an bestimmten Wochentagen. In der Regel richten sich die Betreuungsstunden nach den Arbeits- oder Ausbildungszeiten der Eltern bzw. Ihrem individuellen Bedarf.

Den genauen Betreuungsumfang legt die Fachberaterin mit Ihnen im Beratungsgespräch fest. Die Zeit kann auch während einer laufenden Betreuung nach vorheriger Absprache Ihrem geänderten Bedarf angepasst werden.

Wir empfehlen aus pädagogischen Gründen, dass ein Kind mindestens dreimal wöchentlich von der Kindertagespflegeperson betreut wird. Auf diese Weise spielen sich Alltag, Tagesrhythmus, Vertrauen und Sicherheit besser ein.

Platzsuche und -vermittlung

Ihre Fachberatung steht mit allen aktiven Kindertagespflegepersonen aus dem jeweiligen Bezirk in Kontakt. Im Weiteren informieren wir Sie über das Verfahren der Platzvermittlung.

Registrierung im Kindertagespflege-Navigator und Vermittlungsgespräch

Die Kindertagespflege ist, ähnlich wie die Kindertagesstätten, über einen Navigator, den Kindertagespflege-Navigator, eine wählbare Option.

Das bedeutet, dass Sie neben der Vormerkung bei den Wunsch-Kitas im Kita-Navigator auch eine Vormerkung für die Betreuung in Kindertagespflege im Kindertagespflege-Navigator vornehmen können.

Der Unterschied zur Vormerkung in den einzelnen Kitas ist, dass die Vormerkung für Kindertagespflege nicht personenbezogen, sondern bezirksbezogen ist. Für die Kindertagespflege merken Sie sich also z. B. für den Bezirk „Kindertagespflege Innenstadt Mitte/Nord“ oder für „Kindertagespflege Gievenbeck“ etc. vor.

Nach erfolgreicher Vormerkung kann die Beratungsstelle für Kindertagespflege auf Ihre Daten zugreifen und Sie erhalten innerhalb eines Monats eine Eingangsbestätigung und einen Bedarfsbogen. Ihre Fachberatung kontaktiert Sie, wenn sie Ihnen einen Ihrem Bedarf entsprechenden Betreuungsplatz vermitteln kann. Vor der Vermittlung eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Die Kriterien für die Platzvermittlung (PDF-Datei) entsprechen den Aufnahmekriterien, die für die städtischen Kindertageseinrichtungen gelten.

Nach erfolgreichem Kennenlernen der Kindertagespflegeperson wird Ihre Fachberatung Sie zu einem Beratungsgespräch einladen und alle notwendigen Anträge mit Ihnen besprechen und Sie nochmals über die Kindertagespflege informieren.

Falls Sie auf privatem Weg Kontakt zu einer Kindertagespflegeperson hergestellt haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Fachberatung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Kontakt

Bei Fragen oder einem Beratungswunsch kontaktieren Sie uns gerne:

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Kindertagespflegestelle
Hafenstr. 30
48153 Münster

Tel: 0251/4925680; Fax: 0251/4927909

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Internet: www.stadt-muenster.de/jugendamt/kindertagesbetreuung/kindertagespflege