Beratungs- und Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe
Schon im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens treten häufig Kosten auf. Das sind z.B. Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin, durch den oder die man sich über die Rechtslage beraten lässt. Wer nicht in der Lage ist, diese Kosten selbst zu tragen, kann nach dem Beratungshilfegesetz beim Amtsgericht einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen.