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Studium und Kind - Allgemeine Informationen

Junge studierende Mutter am Schreibtisch mit Baby auf dem Schoß. © Kerkezz - Depositphotos.com© Kerkezz - Depositphotos.comWegen der bevorstehenden Geburt eines Kindes und auch während der ersten Jahre mit Kind können Studierende der Uni bis zu zwei Urlaubssemester beantragen, Studierende der FH auch mehr. Während der Beurlaubung besteht kein BAföG-Anspruch. Da Urlaubssemester jedoch nicht als Fachsemester gezählt werden, verschiebt sich der BAföG-Bewilligungszeitraum entsprechend nach hinten. Für den Zeitraum der Urlaubssemester können dem Grunde nach erwerbsfähige Studierende ohne andere Einkünfte ALG II und Sozialgeld beantragen und haben dann ggf. auch Anspruch auf Mehrbedarf für Schwangere bzw. Alleinerziehende. Die Beantragung von Sozialgeld ist auch unabhängig von Urlaubssemestern möglich, da diese Leistung für das Kind erbracht wird.

Grundsätzlich werden für Schwangere oder Studierende mit Kindern keine erhöhten BAföG-Sätze gezahlt. Allerdings kann auch ohne Urlaubssemester die Verlängerung der BAföG-Zeiten aufgrund der Pflege und Erziehung eines Kindes beantragt werden.
Zudem empfiehlt es sich, Wohngeld für das Kind zu beantragen.

Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung für schwangere Studentinnen können ein AStA-Darlehen und Stiftungsgelder (z.B. Bundesstiftung Mutter und Kind) sein. Speziell für allein erziehende Studierende bieten die Projekte des Hildegardis Verein sowie Madame Courage, die sich auf den folgenden Seiten präsentieren, finanzielle Hilfen an.

Die Broschüren der Universität Münster zum Thema "Studieren mit Familie" können online eingesehen werden ebenso wie die der Fachhochschule Münster (PDF-Datei).

Ausführliche Informationen zu allen genannten und weiteren Themen erhalten Sie unter folgenden Adressen:

WWU Münster
Büro für Gleichstellung

Georgskommende 26
48143 Münster

Tel:   02 51 / 83 - 2 97 08
Fax:   02 51 / 83 - 2 97 00

Internet: www.uni-muenster.de/gleichstellung
E- Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 

Fachhochschule Münster
FH-Familienservice der Gleichstellungsbeauftragten
Postanschrift:
Hüfferstr. 27
48149 Münster

Beratung:
Johann-Krane-Weg 25
48149 Münster

Tel:   02 51 / 83 - 6 49 63
Fax:   02 51 / 83 - 6 49 57
Internet:  www.fh-muenster.de/familie
E- Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Einrichtungen in Münster

Hildegardis Verein

Examensförderung für Studentinnen

Logo des Hildegardisvereins

Der Hildegardis Verein e.V. unterstützt studierende Frauen - an einer der Hochschulen in Münster, aber auch darüber hinaus. Der Verein gewährt in finanzielle Not geratenen Studentinnen ein zinsloses Studien-Darlehen.

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Madame Courage

Logo von Madame CourageDas Spendenprojekt „Madame Courage“ unterstützt alleinerziehende Studierende durch eine zeitlich begrenzte finanzielle Förderung während der Examensphase. Unter bestimmten Voraussetzungen können über das Projekt finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt gewährt werden. Ziel ist es, den Studienabschluss zu ermöglichen und damit den Start in ein selbstbestimmtes, von staatlichen Leistungen unabhängiges Leben für alleinerziehende Mütter und Väter und deren Kinder zu erleichtern.

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Sozialberatungsstelle für Studierende

Logo Studierendenwerk MünsterDie Beratung bietet umfassende Informationen für Studierende aller Hochschulen, insbesondere auch internationalen Studierenden, schwangeren Studentinnen, Alleinerziehenden sowie studentischen Paaren mit Kind/ern.

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