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Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren

Tochter und Vater schauen in die Ferne. © rawpixel.com© rawpixel.comEine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur ist eine von den Krankenkassen finanzierte, dreiwöchige medizinische Leistung, die maximal alle vier Jahre beantragt werden kann.

Sie dient der Vorbeugung oder Behandlung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Risikofaktoren wie beispielsweise chronische Überbelastung, Allergien, Übergewicht oder Bewegungsmangel.

Häufige Gründe für eine Kur sind neben den o.g. eine erhöhte Infektanfälligkeit, Atemwegserkrankungen oder psychosomatische Beeinträchtigungen bei der Mutter/dem Vater. 

Kinder bis 12 Jahre können als Begleitperson mitkommen oder werden bei Bedarf auch selber behandelt.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 € pro Kalendertag bis zum Erreichen der jährlichen Zuzahlungsgrenze (2% des Jahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1%). Sofern eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, entfällt dieser gesetzliche Eigenteil.

Sollte eine Zuzahlung nicht möglich sein, so kann durch eine finanzielle Unterstützung seitens einer Stiftung oftmals geholfen werden.

Eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur darf als medizinisch notwendige Leistung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.

Informationen und Beratung zu Kur- Maßnahmen sowie Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie in folgenden Einrichtungen:

Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
Frau Lünnemann, Frau Sticht
Josefstr. 2
48151 Münster

Tel:         0251/53009-341 oder 53009-346
E-Mail:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

AW Kur
Frau Schmellekamp
Freiheitsstr. 18
46284 Dorsten

Tel:        0251/7794-12
E-Mail:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Außerdem erhalten Sie Informationen bei der zuständigen Krankenkasse.